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2018-08-16 22:36:30, Jamal Tuschick

Christiane Mudra über den NSU-Prozess und seine Abgründe #Negerfahrzeug (Polizeijargon)

Nichts ist in Ordnung

Da hieß es „Negerfahrzeug“ in einem Polizeivermerk

Der NSU-Prozess ist zu Ende. Nach einem mehr als fünfjährigen Ringen um die Wahrheit hing zuletzt bleierne Müdigkeit im Saal A 101 des Münchner Oberlandesgerichts. Umso härter traf das Finale. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl belohnte die NSU-Unterstützer und überzeugten Szenegrößen André Eminger und Ralf Wohlleben geradezu mit überraschend milden Strafen. Nach einem Moment der Fassungslosigkeit erhob sich frenetischer Applaus aus einer Gruppe Neonazis in schwarzen Hemden auf der Zuschauertribüne, unter den sich das Schluchzen der Hinterbliebenen mischte. Das war er. Der Schlussakkord in einem der wichtigsten Prozesse der Nachkriegskriegsgeschichte.

In den fast 440 Verhandlungstagen konnten wir in einen Abgrund blicken:

Da hieß es „Negerfahrzeug“ in einem Polizeivermerk. Da wurde bekannt, dass sich Polizeibeamte im Ku-Klux-Klan organisiert hatten. Da logen dreist grinsende Neonazis, dass sich die Balken bogen und verhöhnten den Prozess. Da war der Verfassungsschützer, der sich zur Tatzeit am Kasseler NSU-Tatort befunden hatte und bei dem man später Waffen und rechtsextreme Schriften fand. Mit Schweißperlen im Stiernacken und gehetztem Blick beharrte er darauf, nichts gehört und nichts gesehen zu haben.

Konsequenzen hatte all das nicht.

Exemplarisch für die beklemmende Aufklärungsblockade war etwa ein Verfassungsschützer aus Brandenburg, Typus Schreibtischtäter. Er klammerte sich an einen Aktenordner, den er dem Richter nicht aushändigen wollte. In besagtem Ordner befanden sich dienstliche Anweisungen dazu, wie er kritische Fragen der Nebenklagevertreter beantworten sollte.

Diese Szene ist sinnbildlich. Denn mit dem Bekanntwerden des NSU im November 2011 erfolgte die wohl umfangreichste Aktenvernichtung im Bundesamt und in zahlreichen Landesämtern für Verfassungsschutz, die es während laufender Ermittlungen je gab.

Konsequenzen hatte auch das nicht.

Während der Nebenklageplädoyers flossen auch auf der Zuschauertribüne Tränen. Denn in diesen Momenten war der Schmerz der Hinterbliebenen plötzlich lebendig und spätestens hier war klar, dass es die erhoffte Katharsis nach jenem November 2011 nicht gegeben hat.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Anklageschrift auf die Spitze eines ansatzweise zu erahnenden Eisbergs begrenzt. Der Prozess hatte somit einzig die Aufgabe, über die Schuld der fünf Angeklagten zu befinden.

Viele werden sagen, mit der langjährigen Haftstrafe für Beate Zschäpe sei endlich alles in Ordnung, der Rechtsfriede wiederhergestellt.

Nichts ist in Ordnung. Denn der Komplex NSU ist außen vor geblieben. Die Vorgänge in den Sicherheitsbehörden sind nicht aufgearbeitet. Das Terrornetzwerk ist nicht ermittelt. Die Ausspähliste des NSU zum Beispiel enthält so detaillierte Angaben zu 10.000 potentiellen Tatorten, dass sich die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses im Bundestag sicher sind, dass es ein bundesweites Unterstützernetzwerk gab, das möglicherweise noch intakt ist. Heute wissen wir, dass der NSU von V-Männern umstellt war, die vielfach als Brandstifter fungierten. Bis zuletzt wurden Gericht und Untersuchungsausschüsse von den Verfassungsschutzbehörden belogen, ihre Mitarbeiter und V-Männer vor Strafverfolgung geschützt.

Die Ermittlungsverfahren gegen neun weitere Beschuldigte drohen in die Verjährung getrieben zu werden. Geschehen ist das 2016 schon einmal vor aller Augen: Im Falle des Verfassungsschutzmitarbeiters, der im November 2011 vorsätzlich tausende Aktenseiten geschreddert hatte, um die Vielzahl von V-Männern um den NSU zu vertuschen.

Bis heute gibt es keine ernsthaften Präventivmaßnahmen.

Stattdessen wurde der Bock zum Gärtner: Die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz wurden erweitert, V-Männern sind Straftaten jetzt explizit erlaubt.

Das ist bitterster Zynismus und erinnert an den Patienten, der die Dosis eines unwirksamen Medikaments mit schwersten Nebenwirkungen immer weiter erhöht.

Mit dem Entsetzen vom November 2011 gab es die einmalige Chance auf einen entschiedenen, zukunftsweisenden Bruch mit menschenverachtenden Traditionslinien und einem althergebrachten Korpsgeist in den Sicherheitsbehörden.

Es war eine politische Entscheidung, den Blick zu verengen. Sie war fatal.

Sie hat Rechtsextremisten ermutigt.

Sie hat die Beamten geschützt, die mitverantwortlich dafür sind, dass der NSU 13 Jahre lang unbehelligt morden konnte.

Sie wurde ein zweites Trauma für die Hinterbliebenen.

Es mag die Ironie des Schicksals sein, dass parallel zum NSU-Prozess der Aufstieg der AfD und die Entfesselung neuer Gewalt begann.

Das Urteil im NSU-Prozess ist ein verheerendes Signal.

Seit November 2011 wurde der NSU bei mindestens 359 rechtsextreme Straftaten verherrlicht. Zahlreiche NSU-Unterstützer sind weiter in der rechten Szene aktiv. Nun sind auch Ralf Wohlleben und André Eminger in den Schoß ihrer Kameradschaften zurückgekehrt.

Ohne weitere Strafprozesse und ohne eine umfassende Revision der Sicherheitsarchitektur ist es nur eine Frage der Zeit bis der verbliebene Eisberg neue Terrorzellen gebärt.