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2020-04-01 04:34:57, Jamal Tuschick

Die Schuld bleibt

Keine zwei Jahre nach der Befreiung von Auschwitz verschoben sich die amerikanischen Prioritäten zum Nachteil der Opfer des Holocausts. Im Kalten Krieg konzentrierten sich starke Kräfte auf die Einbindung Westdeutschlands in die anglosphärisch-transatlantische Verteidigungsstrategie. Der Geschichtsverlauf begünstigte ein Klima der Verdrängung, das in der Bundesrepublik von vielen als Exkulpation gewertet wurde. Im wieder aufrüstenden Wirtschaftswunderdeutschland ergaben zwei Binsen die Leitlinien: „Wir sind wieder wer“ und „Wir sind noch mal davongekommen“.

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Eine Schuldannahme fand auch in der Generation der Täternachkommen nicht statt. Die persönliche Schuld der Eltern und Großeltern wurde nicht ergründet und die gemeinschaftliche Schuld fiel unter den Tisch der kollektiven Verdrängung. Die Kinder der Verdränger*innen ahmten ihre Eltern nach, obwohl sie frei von persönlicher Schuld dazu prädestiniert gewesen wären, die deutsche Schuld zu begreifen als Generationenvertrag, der von jeder Kohorte verlangt, deutlich in der Eindeutigkeit zu bleiben.

Die Schuld kann nicht geteilt werden. Sie lässt sich nicht vergleichen. Adorno sagt es so: Hitler zwang den Deutschen „einen neuen kategorischen Imperativ“ auf. Wir dürfen keine Wiederholung und nichts Ähnliches zulassen.

Das formuliert Samuel Salzborn mit der nötigen Schärfe in seiner abrechnenden Analyse „Kollektive Unschuld. Die Abwehr der Shoah im deutschen Erinnern“.

Samuel Salzborn, „Kollektive Unschuld. Die Abwehr der Shoah im deutschen Erinnern“, Hentrich & Hentrich, 130 Seiten, 15,-

Salzborn liefert Beispiele für das individuelle Versagen im Kontext der Schuld, das in seiner Summe auf eine gesellschaftliche Schuldannahmeverweigerung hinausläuft. Darin ändert das offizielle Gedenken wenig; so nötig es ist.

Antisemitismus ist der schmerzhafteste Ausdruck … der Unfähigkeit, die eigene Vergangenheit … aufzuarbeiten.“

Der springende Punkt ist: die Nachkommen der Täter waren Zeugen, wie die Täter davongekommen sind. Da in so vielen Fällen die Strafe ausblieb, bildet die absurde Sanktionsbilanz den Maßstab für das Weitere. Die Überlegungen folgen der Logik: Wenn mein Opa als NS-Mörder in der bundesrepublikanischen Verwaltung für den höheren Dienst in Frage kam, was soll ich mir dann vorwerfen?

Salzborn weist darauf hin, dass die Täterschaft in ihrer Leugnung nicht verschwindet. Sie zirkuliert in uns und treibt uns über einen Parcours phantasmagorischer Entlastungen, bis hin zu der Fließbandimagination von Widerstandsbiografien.

In Deutschland ist keine judenfeindliche Äußerung möglich, ohne eine Negation der Schuld und Relativierung des Holocausts. Das macht es einfach. Jede(r) weiß, was angebracht ist. Wer über die Barrieren des Schemas geht, rührt an der Verfassung.

Von Fassbinder bis Walser gibt es eine Kontinuität der Normalisierungsversuche gefühlspolitisch da, wo man sie eher nicht vermutet.

Das grundsteinerne Urerlebnis der Bundesrepublik, so Salzborn, ist „die Niederschlagung des Nationalsozialismus“. Doch bereits die als Besatzungsmachtausübung verstandene Entnazifizierung bahnte der Entlastung Wege. Erinnerungsabwehr bestimmte den Kurs. Begünstigt wurde die Entwicklung vom Verlauf des Kalten Krieges, in dem Deutschland als transatlantischer Krümel aus der Jauche ploppte.

Zwischen Amnestie und Amnesie

Der Kalte Krieg erzeugte in Deutschland ein Klima zwischen Amnestie und Amnesie. Die in Grund und Boden gedroschenen Angreifer badeten im Verliererselbstmitleid, während die Wiederaufrüstung Fahrt aufnahm.

Vor Kurzem war Ben „The Judge“ Ferencz‘ Biografie Nummer Eins der Mainlabor-Besprechungen. Der Chefankläger beklagte die nachlässige Verfolgung nationalsozialistischer Kriegsverbrecher. In den Fürbitten prominenter Zeitgenoss*innen herrschte Blindheit gegenüber den Leiden der Opfer. Da gab es eine adlige „Mutter“ der in Landsberg inhaftierten SS-Massenmörder, die beim Papst intervenierte und für „in der Seele“ geläuterten Verbrecher Gnade forderte. Ferencz bemerkte, wie viele Täter um ihre Strafe herum in die Freiheit gelangten.

Philipp Gut, „Jahrhundertzeuge Ben Ferencz. Chefankläger der Nürnberger Prozesse und leidenschaftlicher Kämpfer für Gerechtigkeit“, Piper, 345 Seiten, 24,-

Ferencz‘ Standpunkte verloren Bedeutungsgewicht angesichts neuer Prioritäten des Pentagon. Die humanitäre Sendung der Nürnberger Prozesse „erodierte“. Die auch zur Abschreckung abgehaltenen Nachfolgeprozesse wurden stimmungstechnisch von revisionistischen Kaperfahrern aufgebracht.

Hochkommissar McCoy wandelte Todesurteile in Haftstrafen um. Man sprach von „Weihnachtsbegnadigungen“ und einem „Widerruf von Nürnberg“ (Ferencz). Die Gerechtigkeit wurde „politischer Opportunität“ geopfert. Die amerikanische Nachsicht kam klar aus einer Vorsicht im Kalten Krieg. Mit ihr verband sich eine Absicht im Abseits der Moral. Die humanitäre Verfassung des strategischen Partners stand von jetzt auf gleich nicht mehr zur Debatte, zumal der Kalte Krieg in Korea stellvertretend für den globalen Konflikt heiß geführt wurde. Die implizite Bereitschaft der Supermächte auf der Höhe ihrer militärischen Möglichkeiten zu agieren, erzeugte jene Bunkermentalität, die das Blockdenken so lange stabil hielt.

Die Bundesdeutschen deuteten die Integration ins westliche Verteidigungsbündnis als Wiederaufnahme in die Weltgemeinschaft.

Bald mehr.