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2019-03-20 07:34:34, Jamal Tuschick

Bemerkungen zu Philipp Ruchs „Ehre und Rache. Eine Gefühlsgeschichte des antiken Rechts“ - 1. Folge - Ruch beklagt eine „moderne Ehrvergessenheit“.

Tadelnde Verknüpfung

Montaigne bewegt sich bereits auf dem postheroischen Steg

Die Unterscheidung zwischen einer ehrenvollen Existenz und einem Leben ohne Ehre transportiert den Stachel der Herrschaft als Distinktionsmerkmal. In Jahrtausenden hatte keine Mehrheit eine Chance ehrenvoll zu leben. Deshalb drehte sich viel darum, ehrenvoll zu sterben. Doch auch dieser Ausweg war gepflastert mit Herrschaftszeichen; so dass man darin retrospektiv nur weiter Unterwerfung erkennen kann – im Verhältnis zu einer Macht, die niedriger Individualität indifferent gegenüberstand. Das führt(e) dazu, dass sich Subkulturen der Ehre ausbilde(te)n, die jedwedes Verhalten in Abhängigkeit von ihrem Kodex definier(t)en.

Philipp Ruch, „Ehre und Rache. Eine Gefühlsgeschichte des antiken Rechts“, Campus, 437 Seiten, 39,95 Euro

Der Kodex stellt die Weichen. Interessant ist die Deutungskraft, die es einem Gruppenmitglied erlaubt, nach den Gruppenmaßstäben im Ornat der Ehre zu bleiben. Wer sich dagegen nicht verwahren kann, läuft heute wie vor tausend Jahren Gefahr, ehrlos zu werden. Heute wie vor tausend Jahren gibt es Systeme für Schmach und Schande im Verborgenen wie im nicht mehr zu Verbergenden. Die Schande reißt den Narrensaum der Gesellschaft aus.

Richtig ist es, sich die Sache mit überkommenen Begriffen klarzumachen, im Verzicht auf zwitscherndes Vokabular und überbrückende Formulierungen. Ruch führt ein schönes Zitat an: „Die Ehre hat man ins Exil auf ein philosophisches St. Helena geschickt“ (Anthony Appiah), so dass sie als Kategorie der Rückständigkeit zum Vorwurf wird. Stichwort Ehrenmord.

Woher kommt dann aber das Unbehagen der Vielen, wann immer sie einen Ehrverlust befürchten?

Was befürchten sie?

Ruch beklagt eine „moderne Ehrvergessenheit“. Er macht deutlich, dass die tadelnde Verknüpfung von Ehre und Archaik der Mäßigung dient, der wir alle unterworfen sind. Das staatliche Gewaltmonopol wird von Bürger*innen garantiert, die zur Mäßigung bereit sind.

Mäßigung ist der Schlüssel zum Verständnis der, so schreibt Ruch, „postheroischen Gesellschaft“. In ihr sind Angriffe auf die Ehre leicht, während ihre Verteidigung schwer ist. Das führt zu einer Verschiebung der Standards. Beleidigungen werden heruntergespielt, Zumutungen zur Normalität erklärt. Die Verkehrsteilnehmer*innen erziehen sich gegenseitig (in Prozessen der Negation ihrer Bedürfnisse) mit dem Vorwurf der Empfindlichkeit.

Ferner erschafft das Mäßigungsgebot eine seelische Architektur; unsere empfindlichsten Teile lassen wir in einem Bunker der Psyche. Oder wir wählen die buddhistische Lösung.

Wer nicht zu beleidigen ist, den kann man nicht angreifen.

In seiner Dissertation „Ehre und Rache. Eine Gefühlsgeschichte des antiken Rechts“ beweist Ruch Scharfsinn. Als jemand, der gesellschaftliche Normen leidenschaftlich strapaziert und deshalb mit Anpassungsstrategien

Anpassung ist das effektivste Streitmittel

nicht zum Zug kommt, prüft er die Chancen eines/der Überschreitungsbereiten im Recht des Staates. Denn außer Frage steht: Wer einen Angriff auf seine Ehre nicht gemäßigt quittiert, kollidiert mit rechtsstaatlichen Normen.

In der Antike war Ehre ein materieller Begriff. Er war so gegenständlich wie ein Haus. Schlossen sich Armut und Ehre aus?

Ruch befragt die Antike mit ihrem archaischen Racherecht. Im Recht selbst vermutet er den Ursprung der Rache als einer Konvention mit Zwangscharakter. Der vom Ehrverlust Gezeichnete durfte sich nicht hinter eine individuell gezogene Linie zurückziehen und eigene Gründe vortragen. Die Gesellschaft verlangte, dass er in seinem Namen ihre Werte verteidigte. Kurz gesagt, dass er mit der eigenen Person den Fortbestand von vererbbarem Eigentum zu sichern trachtete.

Wo Ehre nicht sichtbar war, konnte sie auch kein Verhandlungsgegenstand sein.

Wird fortgesetzt.